Bislang ist es in nahezu allen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens zu Lockerungen gekommen. Nur Prostituierten war die Arbeit weiterhin untersagt.
Das Landesverwaltungsgericht NRW hat dieses Prostitutionsverbot am 08.09.2020 aufgehoben und damit die Prostitution wieder erlaubt.
Für den betreuten Straßenstrich an der Geestemünder Straße hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kooperationspartner Gesundheitsamt und Ordnungsamt der Stadt Köln, der Polizei und des SkF e.V. Köln bereits in den letzten Wochen ein Hygienekonzept erarbeitet, das nun in den Details noch konkretisiert zeitnah umgesetzt werden kann.
Dieses Konzept wurde am 10.09.2020 der für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zuständigen NRW-Landesministerin Ina Scharrenbach überreicht, die sich auch in ihrer Funktion als Landesvorsitzende der Frauenunion gegen ein weiteres Prostitutionsverbot eingesetzt hatte.